AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen der emmi EMAG AG, b2b

§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferungsverträge der Fa. emmi EMAG AG, Gerauer Straße 34, 64546 Mörfelden-Walldorf, (nachstehend „emmi EMAG AG“), gegenüber ihren Bestellern. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Besteller, ohne dass emmi EMAG AG im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Verkaufsbedingungen wird emmi EMAG AG den Besteller in diesem Fall unverzüglich informieren.

Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, emmi EMAG AG hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn emmi EMAG AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von emmi EMAG AG maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber emmi EMAG AG abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Vertragsschluss / Beschaffenheit
Angebote von emmi EMAG AG sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, stets als freibleibend und unverbindlich zu verstehen. Dies gilt auch, wenn emmi EMAG AG dem Besteller Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der Verkäufer sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der emmi EMAG AG auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der emmi EMAG AG.

Eine Bestellung des Bestellers kann emmi EMAG AG innerhalb von zwei Wochen annehmen. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung von emmi EMAG AG Schriftform oder per E-Mail zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

Für die Beschaffenheit der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von emmi EMAG AG angegebenen Daten maßgeblich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

Nach der Bestätigung der Bestellung durch emmi EMAG AG ist der Besteller an die Bestellung gebunden und der Besteller kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom jeweiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz von emmi EMAG AG.

§ 3 Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von emmi EMAG AG bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist durch emmi EMAG AG setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.

Bei von emmi EMAG AG angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Liefertermine befreit den Besteller nicht von der Pflicht zur Set¬zung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit emmi EMAG AG eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Liefertermin“ bezeichnet hat.

Die dem Besteller mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Abklärung aller technischen Fragen und der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von emmi EMAG AG. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzes¬lage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sind von emmi EMAG AG – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In den Fällen vorübergehender, von emmi EMAG AG nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. emmi EMAG AG wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist emmi EMAG AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers erstattet emmi EMAG AG unverzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktrittsrechte des Bestellers gem. § 7 dieser Verkaufsbedingungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von emmi EMAG AG beruht.

emmi EMAG AG ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

Der Eintritt des Lieferverzugs von emmi EMAG AG bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Gerät emmi EMAG AG in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. emmi EMAG AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 4 Versand/ Gefahrübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager emmi EMAG AG oder bei Direkt-lieferung ab Lager des Herstellers. Sofern der Besteller die Versandart nicht vorschreibt, ist emmi EMAG AG berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen, ohne dabei die preiswerteste Versandart wählen zu müssen.

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über, sobald der emmi EMAG AG die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand¬bereitschaft an den Besteller über, jedoch ist emmi EMAG AG verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertrags-abschlusses gültigen Preisen von emmi EMAG AG berechnet, sofern die Preise nicht einzelvertraglich vereinbart werden. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von emmi EMAG AG, so dass die Kosten für Fracht, Transport und Verpackung sowie die Einfuhrumsatzsteuer vom Besteller zu tragen sind.

Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. emmi EMAG AG ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

Die im freien Ermessen von emmi EMAG AG stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Besteller die anfallenden Bankspesen.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so stehen emmi EMAG AG Verzugs-zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Besteller ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, emmi EMAG AG Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von emmi EMAG AG auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, ist emmi EMAG AG nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Besteller trägt sämtliche Kosten für Rücklieferungen, die nicht durch eine mangelhafte Lieferung durch emmi EMAG AG veranlasst wurden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
emmi EMAG AG behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er emmi EMAG AG unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist emmi EMAG AG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, darf emmi EMAG AG diese Rechte nur geltend machen, wenn emmi EMAG AG dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf emmi EMAG AG übergehen:
a) Der Besteller tritt an emmi EMAG AG bereits jetzt bis zur Höhe des Kaufpreis¬anspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
b) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung befugt. Die Befugnis von emmi EMAG AG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet emmi EMAG AG sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
c) emmi EMAG AG kann verlangen, dass der Besteller emmi EMAG AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
d) In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung
Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließ-lich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). emmi EMAG AG gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Ma¬terialmängeln ist und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet ist.

Grundlage der Mängelhaftung von emmi EMAG AG ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor Annahme des Angebots überlassen oder in gleicher Weise wie diese Verkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden.

Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen emmi EMAG AG unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntnis¬erlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet emmi EMAG AG gem. § 439 BGB nach Wahl von emmi EMAG AG Nacherfüllung durch Ersatz oder Nach-besserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Besteller der emmi EMAG AG eine angemessene Nachfrist einräumen. Ist emmi EMAG AG zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von emmi EMAG AG zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus oder ist die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlos¬sen. Die Gewährleistung ist zudem ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Über-nahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von emmi EMAG AG, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass emmi EMAG AG verschuldensunabhängig für alle Folgen des Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Haftung
Weitergehende Ansprüche des Bestellers als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. emmi EMAG AG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbe-sondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens emmi EMAG AG beruht. Der Ausschluss gilt auch nicht bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut), wobei emmi EMAG AG dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden haftet.

Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Ansprüche nach dem Produkthaf¬tungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

Ist die Haftung von emmi EMAG AG ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von emmi EMAG AG.

Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen emmi EMAG AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestim¬mun¬gen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 2 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Bestellers gegen emmi EMAG AG die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Export- / Importbestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von emmi EMAG AG gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können (z.B. US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbe¬stim¬mun-gen) und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen.

§ 10 Gegenrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von emmi EMAG AG anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

§ 11 Schutzrechte
emmi EMAG AG behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Besteller darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von emmi EMAG AG nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen.

Der Besteller verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der von emmi EMAG AG erworbenen Waren keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen. Dem Besteller ist es ferner untersagt, eigenes Bildmaterial von den Produkten und Verpackungen anzufertigen und zu nutzen.

§ 12 Datenschutz
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, die durch die Besteller oder durch sie beauftragte Dritte in ihrem Namen erfolgen, ist emmi EMAG AG berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. emmi EMAG AG ist auch berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten.

§ 13 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von emmi EMAG AG und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Darmstadt.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Darmstadt, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. emmi EMAG AG ist auch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.

Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausge-schlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

Stand: 25.07.2017